Die wichtigsten Immobiliengesetze in Monaco

In Monaco gibt es zwei Hauptgesetze, die den Mietvertrag für Immobilien regeln, das Gesetz 887 und das Gesetz 1291. Ihr Anwendungsbereich ist nicht sehr breit. Wenn Sie jedoch planen, eine Immobilie zu kaufen, um sie an Dritte zu vermieten oder wenn Sie sie persönlich vermieten möchten, sollten Sie die folgenden Gesetze kennen, um über Ihre Rechte und Pflichten in diesem Fall informiert zu sein. Diese Gesetze gelten nur für Mietangelegenheiten, nicht aber für Kauf- und Verkaufsgeschäfte.

GESETZ 887

Wenn Sie eine Wohnung in Monaco kaufen, die unter das Gesetz 887 fällt, haben Sie das Recht, sie nur an die folgenden Personen zu vermieten:

- die Eltern (oder deren Ehepartner) des Eigentümers (oder seines Ehegatten) in Abstammungs- oder Abstammungslinie;
- Staatsangehörige von Monaco;
- natürliche Personen, die seit mehr als fünf Jahren in Monaco leben und dort seit mehr als sechs Monaten arbeiten;
- Personen, die seit mehr als fünf Jahren in Monaco arbeiten.

Der Mietvertrag muss für die Dauer von 6 Jahren abgeschlossen werden. Er kann nur auf Initiative des Pächters zum Ende eines jeden Jahres gekündigt werden. Es gibt keine Mietobergrenze, so dass sie nach eigener Wahl festgelegt werden kann. Eine zusätzliche Mietindexierungsklausel, abhängig vom Index, die in ähnlichen Fällen im Fürstentum verwendet wird, kann nach Ihrem Ermessen in den Mietvertrag aufgenommen werden.

GESETZ 1291/1235

Das Gesetz 1291 gilt nur für Wohnhäuser, die vor dem 1. September 1947 gebaut wurden. Im Gegensatz zum Gesetz 887 begrenzt das Gesetz 1291 die Miete und kann nur von der Wohnungsbehörde festgelegt werden. Die Gesellschaft ist berechtigt, diese Art von Immobilien nur an folgende Personengruppen zu vermieten, und zwar in der folgenden Reihenfolge:

- Staatsangehörige von Monaco;
- Menschen, die von monegassischen Eltern geboren wurden; Ehegatten, Witwen und Witwer monegassischer Staatsangehöriger; Menschen, die von monegassischen Bürgern geschieden wurden; Eltern von Kindern, die aus dieser Verbindung hervorgegangen sind;
- Personen, die in Monaco geboren wurden und seit ihrer Geburt dort wohnen, sofern ein Elternteil zum Zeitpunkt ihrer Geburt in Monaco gewohnt hat. Personen, die alle Voraussetzungen erfüllen, aber in der Regel zufällig oder aus medizinischen Gründen außerhalb des Fürstentums geboren wurden, können von der Verpflichtung, in Monaco geboren zu sein, befreit werden.
- Personen, die sich seit mindestens vierzig Jahren ununterbrochen in Monaco aufhalten.

Nach der Rangfolge hat der Bürger von Monaco einen Vorteil gegenüber einer Person, die seit mehr als 40 Jahren in Monaco lebt. Somit wird der Bürger ein Vorzugsrecht haben, eine Wohnung zu mieten. Der Mietvertrag muss für einen Zeitraum von 6 Jahren mit der Möglichkeit der Kündigung auf Initiative des Mieters abgeschlossen werden. 

Der Vermieter kann dem Mieter unter folgenden Bedingungen eine mietfreie Laufzeit einräumen:

- Abriss des alten Gebäudes im Hinblick auf den Bau eines neuen Gebäudes mit gleicher oder größerer Wohnfläche auf demselben Grundstück;
- Überbau des Gebäudes;
- Umbau des Gebäudes zur Erweiterung des vorhandenen Wohnraums;
- Arbeit zur Verbesserung der Lebensbedingungen (Hygiene, Gesundheit) und der sozialen Sicherheit.

Bei den letzten drei Bedingungen wird das gesamte vom Mieter bewohnte Grundstück für die Dauer der Arbeiten als unbewohnt anerkannt.

In den oben genannten Fällen sowie für den Fall, dass die Gesamtheit der vom Mieter bewohnten Räumlichkeiten während der Arbeitszeit nicht als unbewohnt anerkannt wird, gelten die Bestimmungen von Artikel 1.564 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Darüber hinaus für den Fall, dass das Gebäude voraussichtlich unter den in den geltenden Vorschriften oder Rechtsvorschriften festgelegten Bedingungen abgerissen werden kann, oder für den Fall, dass das Gebäude als gesundheitsschädlich anerkannt wird und verfallen könnte, Der laufende Mietvertrag kann gekündigt werden.

Eine zusätzliche Mietindexierungsklausel, abhängig von dem Index, der in ähnlichen Fällen im Fürstentum verwendet wird, kann nach Ihrem Ermessen in den Mietvertrag aufgenommen werden.

Die Jahresmiete darf jedoch nicht höher sein als der durchschnittliche Betrag des Verbraucherpreisindex (ohne Tabak), der für alle Haushalte (Frankreich insgesamt) für den Zeitraum von vier Quartalen berechnet und vom Nationalen Institut für Statistik und Wirtschaftsanalyse veröffentlicht wird.

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