Unsere Dienstleistungen gehen über Ihre Immobilienbedürfnisse hinaus. Egal, ob Sie ein neuer Eigentümer oder ein Mieter sind, B&C Monaco Properties begleitet Sie bei jedem Schritt auf Ihrem Weg ins Fürstentum. Wir aktivieren ein großes Netzwerk von Fachleuten, die bereit sind, Ihnen bei allen Arten von Verfahren zu helfen: Renovierungsarbeiten, Einzug, Schulbesuch Ihrer Kinder, Eröffnung von Bankkonten, Telekommunikationsabonnements, Schaffung einer beruflichen Tätigkeit oder Kauf und Registrierung von Fahrzeugen.

EINWOHNER DER MONEGASSE WERDEN

Jeder, der mindestens 16 Jahre alt ist und sich länger als drei Monate im Jahr in Monaco aufhalten oder sich im Fürstentum niederlassen möchte, muss bei den monegassischen Behörden eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Aufenthaltsgenehmigungen werden nicht an Minderjährige unter 16 Jahren erteilt; Für ausländische Minderjährige kann ein Reisedokument ausgestellt werden, um Reisen ins Ausland zu ermöglichen.

Sobald der Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gestellt wurde, kann eine "befristete" Karte mit einer Gültigkeit von einem Jahr ausgestellt werden, ohne dass eine besondere Bedingung für die Aufenthaltsdauer gestellt wird. Die Gebühr für die Erteilung einer ersten Genehmigung beträgt 80 €.

BEDINGUNGEN

Die Anforderungen für Ausländer, die nach Monaco ziehen, variieren je nach Nationalität des Antragstellers.
In jedem Fall müssen Sie nachweisen können, dass Sie:
Unterkunft in Monaco, die groß genug ist, um die Menschen, die dort leben, unterzubringen, durch:

Ausreichende finanzielle Mittel durch:

Guter Leumund durch Vorlage einer Kopie Ihres Strafregisters oder eines gleichwertigen Zeugnisses (Certificato penale + Certificato dei carichi pendenti in Italien, Führungszeugnis in Deutschland, Kopie des Polizeiregisters im Vereinigten Königreich, FBI Background Check in den Vereinigten Staaten usw.), ausgestellt von den Behörden des letzten Landes oder der letzten zwei Länder, in denen Sie in den letzten fünf Jahren gewohnt haben. Ihre Ankunft in Monaco abzutreten.

Wenn Ihre Situation nicht mit der oben beschriebenen übereinstimmt oder wenn es einen triftigen Grund gibt, warum Sie keines der erforderlichen Dokumente vorlegen können, wenden Sie sich bitte an die Abteilung für Wohnsitz, Beglaubigungen und Fundsachen, die Ihre Situation überprüfen wird.
Wenn Sie Monaco verlassen, müssen Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis zurückgeben.
Für jede Anfrage können Sie sich auch an den Resident Service oder auf der Website wenden: https://en.service-public-particuliers.gouv.mc/Nationality-and-residency/Residency.

DAS LEBEN IN MONACO

INTERNATIONALE ATTRAKTIONEN UND VERANSTALTUNGEN

Im Laufe der Jahre hat sich Monaco zu einem beliebten Treffpunkt für die Weltelite entwickelt. Die monegassische Gemeinschaft besteht aus 125 Nationalitäten. Veranstaltungen wie das Monte-Carlo Rolex Masters, der Formel-1-Grand-Prix, das Internationale Zirkusfestival, das Internationale Fernsehfestival, die Ballets de Monte-Carlo, die Oper und das Philharmonische Orchester werden Touristen und wohlhabende Geschäftsleute anziehen und unterhalten.
Fremdenverkehrsamt: https://www.visitmonaco.com/en

BESTEUERUNG

EINKOMMENSTEUER

Seit 1869 muss ein Einwohner Monegasses keine Einkommensteuer mehr zahlen, die einzige Ausnahme sind französische Staatsbürger, die im Fürstentum leben. Es gibt auch keine Kapitalertragssteuer, außer für französische und US-amerikanische Staatsangehörige.

ERBSCHAFTSSTEUER

> 0%: An direkte Erben oder Ehepartner
> 8%: Zwischen Geschwistern
> 10%: Zwischen Onkeln, Tanten und Neffen/Nichten
> 13%: Verwandte
> 16 %: Nicht verwandt

GRUNDSTEUER

In Monaco gibt es keine Grundsteuer.

REGISTRIERUNGSGEBÜHR FÜR DIE VERMIETUNG

Eine Steuer von 1 % auf Mietobjekte, basierend auf der Jahresmiete zuzüglich anderer anfallender Gebühren. Diese Steuer ist vom Mieter zu entrichten.

GESELLSCHAFT

Das Hauptprinzip des monegassischen Steuersystems ist das völlige Fehlen direkter Steuern. Es gibt zwei Ausnahmen von diesem Grundsatz:
> Unternehmen, die mehr als 25 % ihres Umsatzes außerhalb des Fürstentums erwirtschaften, unterliegen einer Gewinnsteuer von 33,33 %.
> Unternehmen, deren Geschäftstätigkeit darin besteht, Einkünfte aus Patenten und literarischen oder künstlerischen Eigentumsrechten zu erzielen, unterliegen einer Gewinnsteuer von 33,33 %.

STEUERMARKEN UND REGISTRIERUNGSGEBÜHREN

Steuermarken müssen für alle amtlichen zivil- und gerichtlichen Handlungen eingeholt werden. Darüber hinaus müssen alle Dokumente, die vor Gericht als Beweismittel vorgelegt werden können, mit einem Stempel versehen sein, um gültig zu sein. Die Stempelgebühren sind entweder festgelegt oder hängen vom Format des Dokuments oder den in den Urkunden enthaltenen Werten ab. Für die Eintragung von Grundstücksübertragungen oder Eigentümerwechseln werden Eintragungsgebühren erhoben.

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